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Pfarrer T. Bagherzadeh

 

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Kirchenvorstand

Grundlagen und Aufgaben des Kirchenvorstandes

Am 30. November 2021 fand die konstituierende Sitzung des neuen Kirchenvorstandes statt.

Die Mitglieder des Kirchenvorstandes sind, auf dem Foto zu sehen

h. v.l.n.r. Hr. Dollendorf, Hr. Nicolaysen, Hr. Baumann, Hr. Kaune-Gebhardt, Hr. Blasig, Hr. Brockmann, Hr. Dr. Albrecht  

v. v. l. n. r. Hr. Müller-Hillringhaus, Frau Bartz (PGR), Pfr. Bagherzadeh, Frau Holterbosch (VL), Herr Kusen, es fehlt: Frau Frinken

 

Die Rechtsgrundlage für den Kirchenvorstand ist im Kirchenrecht für die ganze katholische Kirche verankert. Das Kirchenrecht ist zusammengefasst im "Codex Juris Canonici". Daneben gibt es noch ergänzende Vorschriften der einzelnen Bistümer.

In unserem Erzbistum wird der Kirchenvorstand von den Gemeindemitgliedern direkt gewählt.

  • Der Kirchenvorstand ist die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde".
  • Das heißt, wenn die Kirchengemeinde einen Vertrag mit anderen Personen schließen will, so tut sie dies durch die Mitglieder des irchenvorstands. Wenn man dies bildlich darstellen will, so kann man sagen: Der Kirchenvorstand ist Ohr, Gehirn, Mund, und Hand der Kirchengemeinde.

2. Aufgaben in unserer Gemeinde:

  • Der Kirchenvorstand verwaltet die Einrichtungen und das Vermögen der Kirchengemeinde.
  • Der Kirchenvorstand ist verantwortlich für die Aufstellung und Überwachung des Haushaltsplanes.
  • Er ist Dienstgeber für alle Angestellten.
  •  Er vergibt und verwaltet Erbbaurechte.
  • Er sorgt für die Unterhaltung und Instandhaltung der Gebäude.

3. Arbeitsweise:

  • Der Kirchenvorstand berät in Sitzungen die anstehenden Themen und fasst anschließend zu dem Thema einen Beschluss. Die Ausführung des Beschlusses liegt je nach dem Sachverhalt beim Pastor oder bei der Rendantur oder bei einem anderen Vorstandsmitglied.
  • In der Regel tagt der Kirchenvorstand alle 4-6 Wochen, zur Sitzung muss schriftlich, mit Angabe der Tagesordnung eingeladen werden.
  • Der Kirchenvorstand bildet in seiner konstituierenden Sitzung Ausschüsse, diese bereiten ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch den Beschlussvorschlag als Empfehlung für die Kirchenvorstandsitzung oder beschließen im Rahmen ihrer Gattungsvollmachten

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